top of page
  • instagram-icon
  • whatsapp-icon
  • linkedin-icon
  • tiktok-icon

wai media

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

§ 1 – Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen wai media (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), soweit nichts anderes geregelt ist.

 

§ 2 – Vertragsschluss und Angebot

1. Angebote von wai media sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer erfolgt.

3. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

4. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 – Leistungsumfang

1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.

3. wai media behält sich vor, Teilleistungen durch geeignete Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, ohne dass dies einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf, sofern dies für die Leistungserbringung sinnvoll ist.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

 

§ 4 – Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. sowie eine Mahnpauschale von EUR 10,00 je Mahnung berechnet.

4. Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über EUR 1.000,00 netto ist wai media berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung zu verlangen.

5. Aufgewendete Reise-, Material- und Nebenkosten werden, sofern nicht im Angebot inkludiert, gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

§ 5 – Lieferung und Leistungsfristen

1. Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.

2.Lieferverzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden (z. B. verspätete Bereitstellung von Unterlagen oder Freigaben), entbinden wai media von verbindlichen Terminen.

3. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, technische Störungen etc.) verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

 

§ 6 – Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Alle von wai media erstellten Werke, Konzepte, Entwürfe und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.

2. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

3. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von wai media.

4. wai media ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken in eigenem Portfolio, auf der Website sowie in sozialen Medien zu nennen und zu präsentieren, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

5. Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind, und stellt wai media von Ansprüchen Dritter frei.

 

§ 7 – Gewährleistung und Mängelrüge

1. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Übergabe schriftlich zu rügen. Für offensichtliche Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar sind, gilt eine Rügefrist von 7 Tagen.

2. Bei berechtigter Mängelrüge ist wai media berechtigt, zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe, bei Unternehmern 1 Jahr.

4. Geringfügige Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang begründen keinen Mangel, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

§ 8 – Haftung

1. wai media haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden – ist ausgeschlossen.

2. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Nettorechnungswert des jeweiligen Auftrags begrenzt.

3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

4. wai media übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.

 

§ 9 – Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung unter wai media zu finden.

3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.

 

§ 10 – Stornierung und Rücktritt

1. Bei Stornierung durch den Auftraggeber nach Auftragserteilung werden folgende Pauschalen fällig:

       • Stornierung bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des Auftragswertes

       • Stornierung 7–13 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des Auftragswertes

       • Stornierung weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn oder während der Leistungserbringung: 100 % des Auftragswertes

 

2. wai media ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht zahlt.

 

3. Verbrauchern steht das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß KSchG und FAGG zu.

 

§ 11 – Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee vereinbart.

3. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

§ 12 – Abnahme und Korrekturschleifen

1. Nach Fertigstellung einer Leistung (z. B. Rohschnitt, Endfassung) wird dem Auftraggeber diese zur Abnahme vorgelegt. Der Auftraggeber hat binnen 7 Werktagen schriftlich Stellung zu nehmen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

2. Im Angebot ist, sofern nicht anders vereinbart, eine Korrekturschleife je Leistungsphase inkludiert. Jede weitere Korrekturschleife wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz von wai media gesondert verrechnet.

3. Eine Korrekturschleife umfasst inhaltliche und gestalterische Änderungswünsche, die in einer zusammengefassten, schriftlichen Rückmeldung übermittelt werden. Mehrere getrennte Rückmeldungen gelten als mehrere Korrekturschleifen.

4. Grundlegende inhaltliche Änderungen nach erfolgter Abnahme (z. B. Konzeptwechsel, neue Dreharbeiten) werden als neuer Auftrag behandelt und separat verrechnet.


§ 13 – Musik, Lizenzen und Rechte Dritter

1. Beauftragt wai media die Lizenzierung von Musik oder sonstigem Material im Auftrag des Kunden, werden anfallende Lizenzkosten vollständig an den Auftraggeber weitergegeben und gesondert ausgewiesen.

2. wai media übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen, die aus der Verwendung von durch den Auftraggeber bereitgestellten Materialien (Logos, Musik, Bilder, Texte etc.) entstehen. Der Auftraggeber stellt wai media diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei.

3. Kosten für Genehmigungen (Locations, Personen, Behörden etc.) sowie Honorare für Schauspieler, Sprecher oder sonstige Mitwirkende werden, sofern nicht im Angebot inkludiert, nach Aufwand weiterverrechnet.

 

§ 14 – Rohmaterial und Projektdaten

1. Das bei Produktionen entstehende Rohmaterial (ungeschnittenes Videomaterial, Audiospuren, Projektdateien etc.) verbleibt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, im Eigentum von wai media.

2. Eine Herausgabe von Rohmaterial oder Projektdateien an den Auftraggeber ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen entsprechendes Zusatzhonorar möglich.

3. wai media ist nicht zur dauerhaften Archivierung von Projektdaten verpflichtet. Nach Abschluss des Projekts und vollständiger Zahlung werden Daten in der Regel 6 Monate aufbewahrt, danach können sie gelöscht werden.

 

§ 15 – Nutzungsrechte und Veröffentlichungsplattformen

1. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarten Plattformen (z. B. Social Media, Website, interne Nutzung).

2. Die Nutzung des fertiggestellten Videomaterials für weitere Zwecke (z. B. Kinowerbung, TV-Ausstrahlung, nationale oder internationale Kampagnen) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und der Entrichtung eines zusätzlichen Lizenzentgelts.

3. Eine Weitergabe, Weiterveräußerung oder Sublizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von wai media nicht gestattet.

 

§ 16 – Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

bottom of page